Arbeitsdienst:
Jahreskartenangler müssen dieselbe Anzahl an Arbeitsstunden leisten wie Vereinsmitglieder.
Diese werden vor Jahresbeginn von der Vorstandschaft festgelegt.
Mitgliedschaft:
Jahreskartenangler können nach frühestens 3 Jahren einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen (siehe "Antrag auf Mitgliedschaft")
Dieser wird in der Vorstandschaft behandelt und geprüft.
Kündigung Jahreskarte:
Wird die Jahreskarte nicht bei Abgabe der Fangstatistik gekündigt verlängert sich diese automatisch auf das Folgejahr.